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   VGH Hessen, 14.10.1998 - 6 UE 900/98   

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VGH Hessen, 14.10.1998 - 6 UE 900/98 (https://dejure.org/1998,18548)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.10.1998 - 6 UE 900/98 (https://dejure.org/1998,18548)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 6 UE 900/98 (https://dejure.org/1998,18548)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Hessen, 27.01.1999 - 6 UE 1253/96

    Türkei: örtlich begrenzte Gruppenverfolgung der Kurden in den Notstandsprovinzen

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 14. Oktober 1998 (6 UE 900/98.A und 6 UE 214/98.A) im Einzelnen ausgeführt, dass bis Mitte 1993 türkischen Staatsangehörigen allein wegen ihrer kurdischen Volkszugehörigkeit keine staatliche Verfolgung drohte.

    Auf diese in das Verfahren eingeführte Rechtsprechung wird Bezug genommen (6 UE 900/98.A, insbesondere S. 16 bis 29; 6 UE 214/98.A, insbesondere S. 17 bis 29 der Urteilsabdrucke).

    Dies hat der Senat in den in das Verfahren eingeführten Urteilen vom 14. Oktober 1998 - 6 UE 900/98.A und 6 UE 214/98.A - ausführlich ausgeführt.

    Auf diese Rechtsprechung wird insoweit Bezug genommen (6 UE 900/98.A, insbesondere S. 38 bis 77; 6 UE 214/98.A, insbesondere S. 35 bis 76 der Urteilsabdrucke).

    Dies hat der Senat in seinen Urteilen vom 14. Oktober 1998 (6 UE 214/98.A und 6 UE 900/98.A) ausführlich ausgeführt; auf diese Rechtsprechung wird verwiesen (6 UE 214/98.A, insbesondere S. 69 bis 76; 6 UE 900/98.A, S. 72 bis 77 der Urteilsabdrucke).

  • VGH Hessen, 13.12.1999 - 12 UE 2984/97

    Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden - inländische Fluchtalternative bejaht;

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass zwar nach den Feststellungen des Senats die Bevölkerungsgruppe der Kurden in den Notstandsprovinzen der Türkei seit etwa Mitte 1993 allgemein dem türkischen Staat zuzurechnender politischer Verfolgung ausgesetzt ist (zuletzt: Hess. VGH, 07.12.1998 -- 12 UE 232/97.A -- und -- 12 UE 2185/97.A --; so auch: Hess.VGH, 14.10.1998 -- 6 UE 214/98. A -- und -- 6 UE 900/98.A --), die jedoch als örtlich begrenzte und nicht als regionale Verfolgung zu qualifizieren ist.
  • VGH Hessen, 27.03.2000 - 12 UE 583/99

    Türkei: örtlich begrenzte Gruppenverfolgung der Kurden in Notstandsprovinzen;

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass zwar nach den Feststellungen des Senats die Bevölkerungsgruppe der Kurden in den Notstandsprovinzen im Südosten der Türkei seit etwa Mitte 1993 einer Gruppenverfolgung ausgesetzt ist (zuletzt Hess. VGH, 31.01.2000 - 12 UE 176/99.A - so auch Hess. VGH, 07.12.1998 - 6 UE 214/98.A - u. - 6 UE 900/98.A -), die als örtlich begrenzte und nicht als regionale Gruppenverfolgung zu qualifizieren ist (a), dass ihnen aber generell die Möglichkeit eines verfolgungsfreien Lebens in der Westtürkei offen steht (b), sie diese Regionen grundsätzlich auch erreichen können (c) und es vorliegend auch aus individuellen Gründen nicht als unzumutbar ausgeschlossen ist, diese Möglichkeiten wahrzunehmen (2.).a) Im Jahre 1993 standen sich im Südosten der Türkei ungefähr 140.000 türkische Soldaten und etwa 10.000 PKK-Kämpfer gegenüber (I 63).
  • VGH Hessen, 29.11.2002 - 6 UE 2235/98

    Türkei: Kurde - Rückkehrgefährdung wegen Kriegsdienstverweigerung

    In ständiger, dem Prozessbevollmächtigten des Klägers zu 1) sowie den übrigen Verfahrensbeteiligten auch bekannter Rechtsprechung geht der Senat davon aus, dass Kurden in den Notstandsprovinzen im Südosten der Türkei seit Mitte 1993 einer Gruppenverfolgung ausgesetzt waren, dass ihnen aber generell eine inländische Fluchtalternative in der Westtürkei zur Verfügung stand (vgl. Urteile des Senats vom 14. Oktober 1998 - 6 UE 900/98.A und 6 UE 214/98.A -).
  • VGH Hessen, 29.11.2002 - 6 UE 2235

    Rückkehrgefährdung eines kriegsdienstverweigernden Kurden; Verdacht der

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